E-Roller-Verbot in Berliner Verkehrsbetrieben: Ein Rätsel aus Akkus und Regeln?

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07.05.2024 // 11:35 – VDV Gutachten von #FragtdenStaat eingefügt.

Seit dem 1. Mai 2024 hat die BVG ihre Mitnahmebestimmungen für E-Roller geändert und verbietet nun das Mitführen dieser elektrischen Fortbewegungsmittel in U- und S-Bahnen. Für mich, als Anwohner eines ruhigen Randbezirks von Berlin, ist das eine entscheidende Änderung. Ich nutze meinen privaten E-Roller häufig, um schnell und unkompliziert zur nächsten S-Bahn-Station zu gelangen. Zusammengeklappt transportiere ich ihn bequem in der Bahn, um meine Reise an meiner Zielstation fortzusetzen. Doch mit dem neuen Verbot steht diese Art der Mobilität infrage.

Warum dieses Verbot?
Die Begründung der BVG basiert auf der Sicherheit, speziell in Bezug auf die Lithium-Ionen-Akkus, die in E-Rollern verwendet werden. Laut einem Bericht von rbb24 argumentiert die BVG, dass diese Akkus ein erhöhtes Brandrisiko darstellen und deshalb die Mitnahme von E-Rollern untersagt ist. Die Verordnung der BVG folgt einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der die neuen Regelungen eingeführt hat. E-Bikes hingegen dürfen weiterhin mitgenommen werden, was zu der Frage führt, warum das Verbot explizit auf E-Roller abzielt【Quelle: rbb24】.

Widerspruch durch den TÜV-Verband
Interessanterweise widerspricht der TÜV-Verband der Einschätzung der BVG. In einer Pressemitteilung vom 18. April 2024 betont der Verband, dass zugelassene E-Roller ein hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau aufweisen. Weiterhin weist der TÜV darauf hin, dass geprüfte E-Roller bei korrektem Umgang keine größere Gefahr als E-Bikes darstellen【Quelle: TÜV-Verband】. Diese Stellungnahme wirft Zweifel an den Kriterien der BVG auf.

Welche Kriterien wurden angewandt?
Es bleibt unklar, nach welchen Kriterien die BVG das Verbot eingeführt hat. Liegt es an der Akkukapazität, die bei E-Rollern üblicherweise kleiner ist als bei E-Bikes? Oder sind andere Faktoren wie die allgemeine Beliebtheit und Verbreitung der Roller im urbanen Raum ausschlaggebend? Diese Unklarheit sorgt für Frustration unter den Nutzern und fördert das Gefühl, dass die Regeln willkürlich gesetzt wurden.

Meine Beschwerde an die BVG
Als betroffener Nutzer habe ich meine Beschwerde direkt an die BVG gesendet. Hier ist der Text, den ich zur Diskussion des Themas verfasst habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich meine Enttäuschung und mein Unverständnis über das geplante Verbot der Mitnahme von E-Rollern in Ihren Verkehrsmitteln ab dem 1. Mai 2024 zum Ausdruck bringen. Nach Ihrer eigenen Aussage haben Sie diese Regelung aufgrund von Sicherheitsbedenken bezüglich Lithium-Ionen-Akkus eingeführt, was laut einem Artikel von RBB24 (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/bvg-e-roller-mitnahme-verbot-berlin-vdv-lithium-ionen-akkus.html) auf Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zurückzuführen ist.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der TÜV-Verband zugelassenen E-Scootern ein hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau attestiert hat (https://www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/tuev-verband-attestiert-zugelassenen-e-scootern-hohes-sicherheits-und-brandschutzniveau).

In seiner Pressemitteilung erklärt der TÜV-Verband:
„In Deutschland zugelassene E-Scooter müssen strenge Sicherheitsstandards erfüllen und weisen ein hohes Sicherheits- und Brandschutzniveau auf.
Hierzu gehören auch detaillierte Vorgaben für die Batterien.“

Der TÜV-Verband bestätigt damit, dass zertifizierte E-Roller im Hinblick auf die Batterie- und Brandsicherheit den Vorschriften entsprechen und ein vertretbares Risiko darstellen. Anstatt ein generelles Verbot zu verhängen, könnte die BVG daher alternative Maßnahmen ergreifen, um das Risiko zu minimieren, z. B. durch Aufklärung und Sensibilisierung der Fahrgäste über den sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus oder das Verbot von nicht zertifizierten Geräten. Ein pauschales Verbot von E-Rollern trifft vor allem Menschen, die auf diese als umweltfreundliches Verkehrsmittel angewiesen sind, ungerecht. Es erschwert Mobilität und widerspricht den Prinzipien nachhaltiger Verkehrsplanung. Ich appelliere daher an Sie, diese Regelung noch einmal zu überdenken und eine differenziertere Lösung zu finden, die die Interessen aller Fahrgäste berücksichtigt und gleichzeitig die notwendige Sicherheit gewährleistet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Dein Name

Fazit
Das Verbot der BVG für E-Roller wirft Fragen auf und scheint eine willkürliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Elektromobilität zu treffen. Während Sicherheitsbedenken ernst genommen werden müssen, bleibt die Frage offen, warum explizit E-Roller ins Visier genommen wurden. Eine transparente Kommunikation der Entscheidungskriterien seitens der BVG wäre hier wünschenswert, um das Vertrauen der Nutzer zu erhalten und eine faire Lösung zu finden.

Quellen:
- [rbb24: BVG untersagt Mitnahme von E-Rollern](https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/bvg-e-roller-mitnahme-verbot-berlin-vdv-lithium-ionen-akkus.html)
- [TÜV-Verband: Zugelassene E-Scooter sicher und brandschutzkonform](https://www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/tuev-verband-attestiert-zugelassenen-e-scootern-hohes-sicherheits-und-brandschutzniveau)
- [fragdenstaat Empfehlung des Verbandes VDV, die sich explizit auf die E-Tretroller bezieht](https://fragdenstaat.de/anfrage/empfehlung-des-verbandes-vdv-die-sich-explizit-auf-die-e-tretroller-bezieht/)

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